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AGB: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

in der Fassung vom 01.01.2018

 

 

1. Geltungsbereich

Für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und der TV STUDIOS Leonberg GmbH, Audiovisuelle Medien, nachfolgend TV STUDIOS Leonberg GmbH genannt), gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Falls keine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Die TV STUDIOS Leonberg GmbH behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen sind die TV STUDIOS Leonberg GmbH berechtigt, wegen des Inhalts oder der technischen Form hiervon zurückzutreten. Ersatzansprüche können daraus nicht hergeleitet werden. Die Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an für vier Monate. Ist der Auftrag innerhalb dieses Zeitraumes aus Gründen, die nicht von der TV STUDIOS Leonberg GmbH zu vertreten sind, nicht abgeschlossen, ist die TV STUDIOS Leonberg GmbH berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerungen einschließlich einer etwaigen Erhöhung der Umsatzsteuer durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben.

 

3. Preis

Sämtliche Preise verstehen sich netto, zzgl. der Mehrwertsteuer. Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll usw. werden gesondert in Rechnung gestellt.

Werden fest gebuchte Termine vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, ist die TV STUDIOS Leonberg GmbH berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Bruttohonorars zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Auftraggeber oder eines höheren Schadens durch die TV STUDIOS Leonberg GmbH bleibt hiervon unberührt.

Änderungswünsche, die erst nach Fertigstellung der Arbeiten vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der vertraglich vereinbarten Preise abgerechnet.


4. Entstehung von Mehrarbeit (Überstunden)

Sollten, ohne Verschulden der TV STUDIOS Leonberg GmbH, Überstunden entstehen, die z.B. aus unvorhersehbaren Wartezeiten resultieren, oder auf Grund von vom Auftraggeber (oder eines Bevollmächtigten)  gewünschten, zusätzlichen Leistungen oder Anforderungen, ist die TV STUDIOS Leonberg GmbH berechtigt, diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind die TV STUDIOS Leonberg GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mind. jedoch 9 % p.a. zu berechnen.

Rabatte oder andere Sonderkonditionen gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung durch den Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

 

6. Zahlungsmodalitäten

Bei Aufträgen mit einem Budget unter 10.000 € netto berechnet die TV STUDIOS Leonberg GmbH 25% des Angebotspreises bei Auftragserteilung, den Rest bei Projektabschluss. Aufträge mit einem Budget von über 10.000 € netto werden in drei Tranchen abgerechnet: 25% des Angebotspreises bei Auftragserteilung, 25% bei Abschluss der Dreharbeiten oder sofern keine Dreharbeiten anfallen bei Abgabe der 1. Schnittfassung und der Rest bei Projektabschluss.

 

7. Liefertermine

Die TV STUDIOS Leonberg GmbH sind bemüht,

die vom Auftraggeber gewünschten Termine bestmöglich einzuhalten. Voraussetzungen hierfür sind:

-     schriftliche Auftragserteilung mit konkreter Beschreibung des Auftragsumfangs

-     Einhaltung der Zahlungsvereinbarung

-     rechtzeitige Vorlage der Ausgangsmaterialien

-     Kopierfreigaben oder sonstige Angaben des Auftraggebers

Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn das an die TV STUDIOS Leonberg GmbH übergebene Ausgangsmaterial mangelhaft ist oder der Arbeitsablauf durch Streiks, höhere Gewalt oder sonstige Umstände gestört wird, die von der TV STUDIOS Leonberg GmbH nicht zu vertreten sind. Die TV STUDIOS Leonberg GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.

 

8. Versand

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Lieferung von Waren, Werken und Materialien geht mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem diese die Geschäftsräume der TV STUDIOS Leonberg GmbH bzw. des von diesem Beauftragten Dritten verlassen. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder Versand mit werkseigenen Fahrzeugen. Erfolgt der Versand auf Wunsch des Auftraggebers nicht unmittelbar nach Fertigstellung, so trägt der Auftraggeber die Gefahr vom Zeitpunkt der Fertigstellung an.

 

9. Pflichten des Auftraggebers

Durch die Erteilung eines Auftrages an die TV STUDIOS Leonberg GmbH versichert der Auftraggeber, dass er sämtliche Rechte - insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte - besitzt. Ist dies nicht der Fall oder sollte der Auftraggeber die Rechte verlieren, ist er verpflichtet, dies der TV STUDIOS Leonberg GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die auftragsgegenständlichen Leistungen keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden.

Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er die TV STUDIOS Leonberg GmbH von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzung der Hinweispflicht entsteht.

Die bei Vervielfältigung anfallenden GEMA-Gebühren hat allein der Auftraggeber zu tragen. Ihm ist bekannt, dass die TV STUDIOS Leonberg GmbH zur GEMA-Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt.

 

10. Sicherungsrechte

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben alle gelieferten Waren, Bild- und Urheberrechte sowie sämtliches Produktionsmaterial Eigentum der TV STUDIOS Leonberg GmbH. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.

 

11. Urheber- und Bearbeitungsrecht

Das Urheberrecht an erstelltem Film- oder Videomaterial liegt bei den TV STUDIOS Leonberg GmbH.

Dem Auftraggeber werden die im Angebot festgelegten Nutzungsrechte eingeräumt, solange dieser das Material nicht zu illegalen Zwecken nutzt. Sofern keine Ausnahme schriftlich dokumentiert wird, verbleibt auch das Bearbeitungsrecht beim Urheber.

 

12. Veröffentlichungsrecht

Die TV STUDIOS Leonberg GmbH ist berechtigt, den fertigen Film oder Ausschnitte daraus zum Zweck der Eigenwerbung beziehungsweise als Referenz zu veröffentlichen, sofern dies nicht den Interessen des Auftraggebers oder den von dritten eingeholten Nutzungsrechten widerspricht. Entsprechende Ausnahmen werden schriftlich dokumentiert.

 

13. Rechteübertragung

Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungssumme ohne Abzüge verbleiben alle Rechte bei der TV STUDIOS Leonberg GmbH. Eine antizipierte Rechteübertragung wird ausgeschlossen. Entsprechende Ausnahmen müssen schriftlich erfolgen.

 

14. Mängelrügen

Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände erfolgen.

Die TV STUDIOS Leonberg GmbH ist nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages.

 

15. Haftung / Versicherung

Es ist allein Sache des Auftraggebers, die an die TV STUDIOS Leonberg GmbH übergebenen Gegenstände und Materialien zu versichern. Die TV STUDIOS Leonberg GmbH übernimmt keine Haftung für die bei ihr eingelagerten Materialien. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die TV STUDIOS Leonberg die noch in seinem Eigentum stehenden Gegenstände abzuholen. Sollte das zur Bearbeitung an die TV STUDIOS Leonberg GmbH übergebene Ausgangsmaterial des Auftraggebers durch Stromausfall, technische Schäden oder in sonstiger Weise beschädigt werden, ohne dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die TV STUDIOS Leonberg GmbH nur zum Ersatz des reinen Materialwertes verpflichtet.

Es obliegt der Pflicht des Kunden, das Master vor der Weiterverarbeitung zu prüfen.

Für den Fall, dass die TV Studios Leonberg GmbH versehentlich ein fehlerhaftes Master an den Kunden liefert und er dieses zur Vervielfältigung in seinem Namen weiterleitet, schließt die TV Studios Leonberg GmbH jegliche Haftung für Folgekosten aus.

Das gesamte Rohmaterial wird 10 Jahre lang unversichert aufbewahrt. Sofern der Auftraggeber die Bänder bzw. Daten nicht zurückverlangt, werden diese nach 10 Jahren entsorgt.

 

16. Haftungsausschluss bei höherer Gewalt:

In Fällen höherer Gewalt, wie z.B. schwerem Gewitter, Sturm, starkem Schneefall, Sonneninterferenzen etc. kann es, insbesondere bei Live-Übertragungen, zu unterschiedlich langen technischen Störungen wie Bild- und Ton- Ausfällen, kommen.

Für Schäden, die aufgrund von technischen Störungen infolge höherer Gewalt entstehen, haftet die TV STUDIOS Leonberg GmbH nicht und ist somit frei von ihren vertraglichen Pflichten.

 

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verkehr mit Vollkaufleuten ist der Sitz der TV STUDIOS Leonberg GmbH in Gerlingen. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.

 

18. Abgabe & Abnahme

Die TV STUDIOS Leonberg GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle relevanten Entwicklungsstufen der Produktion zur Abnahme zu übergeben. Werden bis 15 Werktage nach Abgabe durch die TV STUDIOS Leonberg GmbH keine Abnahme erklärt und/oder keine Änderungswünsche mitgeteilt, gilt die jeweilige Projektstufe als abgenommen.

Nach dieser Frist eingereichte Änderungswünsche werden als zusätzliche Korrekturschleife nach Aufwand berechnet.